Ansprechpartner:
Bauabteilung
Ewald Gabel
Tel. 06771/919-118
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"Unser Ener. Macht mit! – Unsere beste Energie ist gesparte Energie"
Die Energiesparkampagne des Umweltministeriums
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) fördert seit dem 23. September 2008 energieeffizientes Bauen und Sanieren in Rheinland-Pfalz.
Das
Förderprogramm zielt darauf ab, Eigentümer von Immobilien im Neubau und Bestand in Rheinland-Pfalz in einem anspruchsvollen Pilotvorhaben dauerhaft von steigenden Energiepreisen zu entkoppeln. Weitere Infos zur Kampagne erhalten Sie
hier...
Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Neubau, Erwerb und Modernisierung von Häusern und Wohnungen.
Gefördert werden:
- Modernisierungsmaßnahmen
- Energiesparende Maßnahmen
- Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Beratungs- und Planungskosten
Die Förderung wird nur gewährt wenn die Kosten nicht bereits im Rahmen der Städtebauförderung, der Dorferneuerung oder der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigt wurden.
Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz:
Stadt- und Ortskerne erhalten und gestalten, Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete entwickeln, zivile und militärische Brachflächen umnutzen, Arbeitsplätze sichern und schaffen, Sicherheit und Versorgung gewährleisten, Freizeitwert und Lebensqualität steigern, das historische Erbe bewahren. Das sind wesentliche Anforderungen, die heute an ein modernes Gemeinwesen gestellt werden. Das Ministeriums des Innern und für Sport unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit einer ausgewogenen Förderpolitik.
- Kommunale Entwicklung:
„Investitionsstock“: Förderzweck ist der finanzkraftbezogener Ausgleich für gemeinwohlerforderliche Vorhaben von Gemeinden mit nicht ausreichender Finanzkraft, Schaffung, Erhaltung und Ausbau wichtiger kommunaler Infrastruktureinrichtungen, für die keine anderen Landesmittel ausdrücklich bereitgestellt werden. - Städtebauliche Erneuerung:
„Entwicklungsprogramm“: Der Förderzweck liegt bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen erstmalige Entwicklung oder neue Entwicklung im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung von Ortsteilen und anderen Teilen des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde, um insbesondere einen erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten zu decken, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zu errichten oder brachliegende Flächen (v.a. Konversionsflächen) wiederzunutzen.
"Sanierungsprogramm": Förderzweck ist die Behebung städtebaulicher Missstände in Stadt- und Ortskernen, aber auch anderen zentrumsnahen Gemeindegebieten mit dem Ziel einer nachhaltigen Aufwertung des festgelegten Gebietes und einer Stabilisierung seiner Funktionen vor allem als Wohn-, Handels-, Arbeits- und Aufenthaltsstandort.
Sanierungsgebiete in der Verbandsgemeinde Loreley
"Soziale Stadt": Förderzweck ist die Stabilisierung und Aufwertung von Ortsteilen oder anderen Gemeindegebieten mit einem besonderen Entwicklungsbedarf, in denen erhebliche soziale Missstände mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen zusammentreffen und die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind.
"Stadtumbau": Gefördert werden Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen oder wirtschaftsstrukturellen Funktionsverlusten bedroht oder betroffen sind, zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher, wirtschaftlicher oder technologischer Strukturen und zur Stärkung der Innenstadtbereiche.
"Strukturprogramm": Gefördert werden Einzelvorhaben mit erheblicher städtebaulicher, strukturpolitischer oder konversionsbedingter Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Erneuerung der Gemeinde oder zur Mobilisierung privaten Kapitals oder von städtebaulichen, strukturpolitischen oder konversionsbedingten Maßnahmenbündeln. - Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz

